構造体 | |||||||
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Allgemeines | |||||||
名前 | アセスルファム | ||||||
アンデレ・ナメン |
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Summenformel | C4 H4 KNO4 標準 | ||||||
CAS 番号 | 55589-62-3 | ||||||
クルツベシュライブン | farbloser、christalliner Feststoff | ||||||
固有値 | |||||||
モル質量 | 201,24 g·mol | ||||||
集合体 | 祭り | ||||||
ディヒテ | 1,830g·cm | ||||||
シュメルツプンクト | Zersetzung ab 190 °C | ||||||
Löslichkeit | Wasser und Wasser/Ethanol 中の leicht löslich | ||||||
Sicherheitshinweise | |||||||
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SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
アセスルファム-K ist ein synthetischer, hitzebeständiger Süßstoff. Der Chemiker Karl Clauß entdeckte 1967 bei der Hoechst AG zufällig bei der Synthese von Oxathiazinondioxiden eine süß schmeckende Verbindung.
Als Lebensmittelzusatzstoff wird es als E 950 deklariert.
Molekülstruktur
Acesulfam gehört zu den Heterocyclen, das Molekül einen Sechsring mit den drei Heteroatomen (Sauerstoff, Schwefel und Stickstoff) enthalt (Oxathiazinring)。
アイゲンシャフテン
Acesulfam-K ist ein weißer Feststoff, der sich in kaltem Wasser gut, in heißem sehr leicht löst. Wasser/Ethanol-Gemische sind ebenfalls geeignet. Die Lagerung hat an einem kühlen Ort unter striktem Sauerstoff- und Feuchtigkeitsausschluss zu erfolgen.Der Süßstoff ist das Kaliumsalz des Acesulfams, das Acesulfam-Kalium または Acesulfam-K, mit einer Süßkraft die ungefähr 200-mal so stark ist wie die des Zuckers.
ヘルステリング
Die Herstellung erfolgt in mehreren Schritten, ausgehend vom Natriumsalz des 4-Chlorphenols:
Verwendung
Wegen seiner Hitzebeständigkeit kann Acesulfam-K auch zum Kochen und Backen verwendet werden.アセスルファム-K wird vom Körper unverändert wieder ausgeschieden. Es schmeckt dem natürlichen Zucker sehr ähnlich, besitzt aber, besonders in höherer Konzentration, einen leicht bitteren Nachgeschmack.Acesulfam-K wird beispielsweise für Getränke verwendet, meist in Kombination mit anderen Süßstoffen, wie Aspartam. Es ist auch in Zahnpasten enthalten, da es keine Karies auslöst.Acesulfam-K ist seit 1990 in Deutschland zugelassen und wird unter dem Markennamen Sunett
Die Erlaubte Tagesdosis wurde bei Erwachsenen auf 15 mg (JECFA) bzw. 9 mg (SCF) pro Kilogramm Körpergewicht festgesetzt.